Aut-idem-Kreuz auf dem Rezept:
Viele Arzneimittel werden nicht nur von einem Hersteller, sondern von mehreren angeboten. Sie enthalten den gleichen Wirkstoff, können jedoch unterschiedlich heißen. Wenn wir Ihnen ein Rezept ausstellen, vermerken wir darauf entweder den Namen des Arzneimittels oder lediglich den Wirkstoff.
→ Die Apotheke ist dann verpflichtet, ein günstiges Präparat mit diesem Wirkstoff abzugeben. Dabei wird geprüft, ob Ihre Krankenkasse einen Rabattvertrag mit einem Hersteller für diesen Wirkstoff geschlossen hat. Ohne die Qualität der Versorgung zu beeinträchtigen, können so die Ausgaben für Arzneimittel gesenkt werden.
Wir werden sehr oft mit dem Wunsch konfrontiert, sogenannte „Originalpräparate“ per Aut-idem-Kreuz auf dem Rezept zu verordnen. Dies ist ohne medizinische Begründung nicht zulässig. Andernfalls können wir dafür haftbar gemacht werden und müssen mit Strafgebühren rechnen.
Ein Aut-idem-Kreuz setzt die Ärztin bzw. der Arzt nur bei medizinisch zwingender Notwendigkeit. Andernfalls haben Sie als Patient keinen Anspruch auf die Verordnung Ihres Wunscharzneimittels.
Trotzdem besteht die Möglichkeit, Ihr Wunscharzneimittel in der Apotheke zu erhalten: Vor der Abgabe des Rezepts können Sie dort angeben, dass Sie Ihr Wunscharzneimittel selbst bezahlen möchten. Sie bezahlen dann zunächst den vollständigen Preis und erhalten für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse eine Kopie des Rezepts sowie einen Kassenbon. Mit dieser Rezeptkopie können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Teil der Kosten zurückfordern.
Aut-idem-Kreuz auf dem Rezept: (leichte Sprache)
Warum bekomme ich in der Apotheke oft ein anderes Medikament? Viele Medikamente gibt es von verschiedenen Firmen. Sie haben zwar unterschiedliche Namen, enthalten aber genau den gleichen Wirkstoff. Wenn wir Ihnen ein Rezept ausstellen, ist die Apotheke gesetzlich verpflichtet, ein preisgünstiges Medikament auszugeben. Meistens ist das ein Mittel von einer Firma, mit der Ihre Krankenkasse einen speziellen Rabattvertrag hat. So sparen die Krankenkassen Kosten, ohne dass sich die Qualität Ihrer Behandlung verschlechtert .Warum setzt der Arzt kein Kreuz bei „Aut Idem“? Wir dürfen dieses Kreuz aber nur bei medizinischen Notfällen oder zwingenden Gründen setzen (z. B. bei einer schweren Allergie gegen einen Hilfsstoff). Ohne einen solchen Grund ist es uns rechtlich nicht erlaubt. Wir können dafür sogar persönlich haftbargemacht werden. Sie haben daher keinen rechtlichen Anspruch auf ein bestimmtes „Wunsch-Medikament“.